GEMA versus YouTube – worum geht der Streit?
Veröffentlicht am 08. Nov, 2011 von Jongens in Musikrichtung | Keine Kommentare
Seit mehreren Jahren warten die Musikfans in Deutschland auf eine Einigung zwischen der Musikverwertungsgesellschaft GEMA und dem Betreiber des Videoportals YouTube. Worum geht dabei eigentlich?
Die Musikindustrie als Marketinginstrument
Auf der Internetseite von Googles Videoportal YouTube kann Jedermann Videos veröffentlichen – das nutzt auch die Musikindustrie als Marketinginstrument. Schön für die Musikfans unter den Internetnutzern. Wäre da nicht der Streit um die Vergütung der Ausstrahlung an die Künstler. Die GEMA und YouTube hatten 2007 einen Vertrag miteinander geschlossen, der die Zahlung von Lizenzgebühren für die Musikstücke regelte. Dieser Vertrag lief im März 2009 aus und es begannen neue Verhandlungen bezüglich der Gebühren für die veröffentlichten Musikstücke. Da es zu keiner Einigung zwischen der GEMA und YouTube kam, hat die GEMA die Verhandlungen im Mai 2010 abgebrochen. Da die GEMA höhere Gebühren verlangt, als die Betreiber von YouTube zahlen wollen, ist ein Streit entbrannt der sich nun schon zwei Jahre in die Länge zieht. Und das, ohne das es zu einer Einigung zwischen GEMA und YouTube in diesem Streitfall kam.
Einstweilige Verfügungen durch die GEMA
Seitdem zahlt der Betreiber von YouTube keine GEMA Gebühren mehr. Das wiederum ließ die GEMA nicht auf sich sitzen, weshalb sie eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber von YouTube durchgesetzt hat. Die Betreiber sehen sich jedoch im Recht und haben die einstweilige Verfügung angefochten, damit ein deutsches Gericht die Angelegenheit klären kann. Ein Firmensprecher von YouTube hat sich dazu bereits geäußert und mitgeteilt, dass es mit keiner Verwertungsgesellschaft in Europa Problem gibt, mit Ausnahme der GEMA.
Sogar offizielle Youtube-Bandseiten bleiben schwarz
Die einstweilige Verfügung der GEMA wurde vom Landgericht Hamburg abgelehnt, mit der Begründung, dass es in diesem Rechtsstreit die üblichen juristischen Wege gibt, mit einer normal üblichen Dauer. Einen dringlichen Fall in der Sache sah das Gericht nicht an, da es sich um eine einstweilige Verfügung um ein dringliches Hilfsmittel handelt, das hier nicht gegeben sei. Dadurch das es zwischen der GEMA und den Betreibern von YouTube zu keiner Lösung der Probleme kam, werden inzwischen bei unzähligen Musikvideos anstelle des Musikvideos die Informationen angezeigt „Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da die GEMA die Verlagsrechte nicht eingeräumt hat.” – und das sogar auf offiziellen Bandseiten wie der der deutschen Schmusepopper Modern Talking. Ende 2010 hat die GEMA Klage gegen die Betreiber des Videoportals eingereicht.
Sind deutsche Künstler zu teuer?
Die GEMA verlangt für jeden Aufruf einen Musikvideos Gebühren, die wiederum an die Urheber des Videos durch die GEMA weitergeleitet werden. Da die Gebühren, die die GEMA für die Aufrufe der Musikvideos erhebt, allen Anschein nach von dem Betreiber von YouTube als zu hoch eingestuft werden, ist eine Einigung der GEMA und YouTube in weite Ferne gerückt. Daher ist es nicht möglich, in Deutschland alle Videos auf YouTube anzuschauen. Dies muss jetzt ein Gericht klären und bis dahin wird der Nutzer von YouTube auf unzählige Videos treffen, die sich nicht aufrufen lassen.
IMG: Screenshot von Youtube.com
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